AKNN
Technische und betriebliche Fragen der Nummerierung
und Netzzusammenschaltung
FAQ

Frage 1: Wie wird Ihr Unternehmen Mitglied im AKNN?

Antwort: Hinsichtlich seiner Mitglieder unterscheidet der AKNN zwischen einer stimmberechtigten und einer nichtstimmberechtigten Mitgliedschaft.

Stimmberechtigte Mitglieder können solche Unternehmen werden, die Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienstleistungen gemäß § 6 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind. Der Nachweis ist durch eine schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu erbringen.

Nicht stimmberechtigte Mitglieder können solche Unternehmen werden, die im deutschen Telekommunikationsmarkt als

  • Hard- oder Software-Anbieter oder

  • Clearinghouse  

tätig sind.

Die Kontaktaufnahme zum AKNN geschieht i.d.R. durch geschäftliche Kontakte des aufnahmebegehrenden Unternehmens mit Mitgliedsunternehmen des AKNN oder durch ein Beratungsgespräch mit dem Ansprechpartner für Neumitglieder im AKNN. Dessen Kontaktdaten sind der Homepage des AKNN zu entnehmen.

Nach der Geschäftsordnung (GO) des AKNN meldet sich das aufnahmebegehrende Unternehmen formlos bei einem Mitgliedsunternehmen an und bittet dieses, den Aufnahmeprozess zur Mitgliedschaft im  AKNN einzuleiten. Das Mitgliedsunternehmen wird dann den Aufnahmewunsch beim Ausrichter der nächsten Plenumsitzung auf die Tagesordnung setzen lassen. Soweit es sich bei dem Aufnahmekandidaten um ein zukünftig stimmberechtigtes Mitglied im Sinne der GO handelt, kann sich dieses Unternehmen auch direkt an den Ausrichter der nächsten Sitzung wenden. Ein nicht stimmberechtigtes zukünftiges Mitglied benötigt hingegen die Empfehlung eines stimmberechtigten AKNN- Mitglieds zur Aufnahme in den AKNN. Ein Neumitglied, das nicht eindeutig den oben genannten Kriterien für nicht stimmberechtigte Mitglieder entspricht, kann nur durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgenommen werden.

 

Frage 2: Wie läuft der Prozess für die Aufnahme eines Neumitglieds intern im AKNN ab?

Antwort: Entsprechend der Tagesordnung ruft der Sitzungsleiter den Vertreter des aufnahmebegehrenden Unternehmens auf, sich vorzustellen. Üblicherweise stellt dieser dann sich, sein Unternehmen und dessen Motivation zur AKNN-Mitgliedschaft in einer Kurzpräsentation, die 7 Minuten nicht überschreiten sollte, vor.
Die Unternehmensvorstellung sollte auch nicht als Marketingpräsentation missbraucht werden.

Als ausreichend werden folgende Informationsinhalte empfunden:

  • Unternehmensname, Gesellschaftsform

  • angestrebte Form der AKNN-Mitgliedschaft

  • Unternehmenszweck, Produktspektrum

  • Motivation für die Mitgliedschaft im AKNN

  • evtl. Nennung des aufnahmebefürwortenden AKNN-Mitglieds

  • Name der Person (Ansprechpartner), welche das Unternehmen im AKNN vertreten wird

Im Regelfall wird der Sitzungsleiter nach der Präsentation, in Abstimmung mit den anwesenden Mitgliedern, den Bewerber als neues Mitglied in den AKNN aufnehmen. Das stimmberechtigte Neumitglied kann von der nachfolgenden Sitzung an sein Stimmrecht wahrnehmen.

 

Frage 3: Was geschieht organisatorisch im AKNN nach der Aufnahme des
Neumitglieds?

Antwort: Im AKNN wird eine Mitgliederliste geführt, die im Umlauf während der Sitzung allen Teilnehmern die Möglichkeit zur Aktualisierung der Adressdaten bietet. In diese Liste trägt sich auch das Neumitglied ein. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, sich direkt an Betreuer der AKNN-Mitgliederliste zu wenden, dessen Kontaktdaten ebenfalls der Homepage des AKNN zu entnehmen sind.

Die aktuelle Mitgliederliste ist im öffentlichen Teil auf dem Webserver eingestellt. Dieser ist zu erreichen unter http://www.aknn.de

 

Frage 4: Wie funktioniert die Kommunikation im AKNN?

Antwort: Neben der persönlichen Kommunikation der AKNN-Mitglieder untereinander wird die offizielle Kommunikation fast ausschließlich über das Internet abgewickelt. Dazu hat der AKNN für seine Mitgliedsunternehmen bei der SicherByte GmbH Dr. Ralf Schwedler (www.sicherbyte.com) einen Internetdienst unter der Adresse http://www.aknn.de  eingerichtet. Zur aktiven Teilnahme an diesem Forum ist eine Anmeldung sowie ein entsprechender Vertragsabschluss erforderlich. Einzelheiten dazu sind im Bereich Webdienst beschrieben. Nach Abschluss des Teilnahmevertrags erhält das Neumitglied die persönlichen Zugangsdaten und hat somit den vollen Zugriff auf den öffentlichen und internen Teil des AKNN-Webservers. Die aktuelle Kommunikation findet über E-Mail-Verteilerlisten statt, die bei Bedarf  auch für die UAK eingerichtet werden. Die Namen der Verteilerlisten sind ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.

Frage 5: Warum und wozu gibt es Unterarbeitskreise (UAK)?

Antwort: Im Plenum wird immer dann ein neuer UAK gebildet, wenn ein neues Sachthema einen besonderen Aufwand und/oder die Expertise von Spezialisten erfordert.

Zur Bildung eines neuen UAK formuliert der Antragsteller ein Mandat, das im Plenum beraten und verabschiedet wird. Wird das Mandat akzeptiert, können die Mitgliedsunternehmen ihre Spezialisten zur zielorientierten Arbeit einbringen. Die Mitarbeit in einem UAK ist freiwillig und erwünscht. Ebenso wird die Ausrichtung von UAK-Sitzungen von den einzelnen Mitgliedern erwartet.

Die UAK- Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Rapporteur (Leiter des UAK) und einen Editor (Schriftführer).

Der Rapporteur leitet den UAK fachlich und ist u.a. auch für den Informationstransfer zur Mitgliederversammlung (Plenum) verantwortlich.

Der Editor fasst die Arbeitsergebnisse des UAK i.d.R. in Spezifikationen zusammen.

Die AKNN-Mitglieder werden bei der Bildung eines neuen UAK im Eigeninteresse der Qualität des Ergebnisses ihre besten Spezialisten in den UAK einbringen. Es genügt also nicht, „nur“ Mitglied in einem UAK zu sein um z. B. ständig aktuell über den Arbeitsfortschritt  informiert zu sein – wesentlich ist die qualifizierte und engagierte Mitarbeit der UAK-Teilnehmer im Sinne der angestrebten, im Mandat formulierten Zielsetzung. Die Kommunikation innerhalb des UAK erfolgt außer in den UAK-Sitzungen über den Webserver mit speziellen UAK-Verteilerlisten, die der Rapporteur einrichten lässt.

 

Frage 6: Welche Faktoren bestimmen den Erfolg der UAK?

Antwort: Der Erfolg der Arbeit der UAK wird durch die fachliche Qualität und der Konsensfähigkeit seiner Mitglieder bestimmt.

Eine ganz wesentliche Rolle obliegt dem Rapporteur. Er hat die Aufgabe, die Sitzungen zu moderieren und neutral zu leiten. Er konzentriert sich darauf, unterschiedliche Standpunkte möglichst prägnant darzustellen und zu dokumentieren. In der weiteren Diskussion wird er versuchen, einen Kompromiss zu erreichen. Ist dieser gefunden, wird er das Ergebnis dokumentieren und dem Plenum zur Kenntnis bringen. Soweit kein Kompromiss gefunden werden kann, wird er den Dissens feststellen und die Mitglieder um eine zielführende Beratung in ihren Häusern bitten.

 

Frage 7: Was sind die Ergebnisse des AKNN?

Antwort: Die Ergebnisse des AKNN sind i. d. R. die von den UAK erarbeiteten Spezifikationen, die nach der Freigabe durch das Plenum den Mitgliedern des AKNN sowie der Öffentlichkeit auf dem Webserver zur Verfügung gestellt werden.