AKNN
Technische und betriebliche Fragen der Nummerierung
und Netzzusammenschaltung
Der AKNN stellt sich vor

1.1 Zweck, Aufgaben und Arbeitsweisen des AKNN

Der AKNN ist ein sich selbst organisierender Arbeitskreis der Telekommunikationsnetzbetreiber und -hersteller in Deutschland. Es gibt weder eine koordinierende Geschäftsstelle des AKNN noch einen zentralen Ansprechpartner für organisatorische Fragen.

1.1.1 Zweck des Arbeitskreises:

Zweck des Arbeitskreises ist es, technische Schnittstellen, betriebliche und organisatorische Abläufe im Multicarrier-Umfeld sowie Lösungen zu allgemeinen Fragestellungen der Nummerierung und Netzzusammenschaltung unter Beachtung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen zu erarbeiten.

Der hohe Qualitätsstandard im nationalen Telekommunikationsmarkt soll erhalten bleiben, die Kosten minimiert und die Innovation unter Beachtung europäischer und weltweiter Standards gefördert werden.

1.1.2 Der Arbeitskreis hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • konkrete Fragestellungen zu definieren und gemeinsame Empfehlungen - insbesondere in Form von Spezifikationen - mit dem Ziel bestmöglicher Lösungen auszuarbeiten
  • die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen

Die Empfehlungen sollen u.a. als Grundlage für Vereinbarungen zwischen den Netzbetreibern dienen. Sie können darüber hinaus an öffentliche und private Institutionen gerichtet werden, die gestaltend auf den Markt für Telekommunikationsleistungen einwirken.

1.1.3 Organe und Arbeitsweisen

Als einziges Entscheidungsgremium verfügt der Arbeitskreis über die regelmäßig stattfindende Plenumssitzung (AKNN Sitzung) zu der alle Mitglieder des Arbeitskreises eingeladen sind.

Zur Bearbeitung einzelner Themen kann der Arbeitskreis Unterarbeitskreise (UAK) einrichten.

Die in der letzten Sitzung eines jeden Kalenderjahres vom Arbeitskreis gewählten Funktionsträger und deren Vertreter übernehmen verantwortlich für die Dauer des darauffolgenden Sitzungsjahres (gleich Kalenderjahr) die Wahrnehmung von in Anhang 1 der Geschäftsordnung näher bezeichneten organisatorischen Funktionen. Der Arbeitskreis unterhält eine Homepage mit einem öffentlich zugänglichen Bereich und einem geschützten Mitgliederbereich.

Die Kommunikation zwischen den Mitgliedern findet vorwiegend in elektronischer Form über die im Mitgliederbereich der AKNN-Homepage für den Arbeitskreis und seine Unterarbeitskreise angelegten Verteiler statt.

Der Arbeitskreis informiert sich über die nationalen und internationalen Entwicklungen, die für seine Arbeit von Bedeutung sind.

Der Arbeitskreis kann zur Klärung regulatorischer Fragen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post kontaktieren.

Allgemeine Informationen über den AKNN werden auf dem öffentlichen Teil der AKNN-Homepage veröffentlicht. Protokolle, sicherheitsrelevante Spezifikationen, Spezifikationsentwürfe, Einladungen, Mitgliederlisten und andere Arbeitsergebnisse werden hingegen ausschließlich im geschützten Mitgliederbereich der AKNN-Homepage zur Verfügung gestellt.

1.2 Unterarbeitskreise (UAKs) und ihre Tätigkeitsfelder

Die Ergebnisse des AKNN sind i.d.R. die von den Unterarbeitskreisen (UAK) erarbeiteten Spezifikationen, die nach der Freigabe durch das Plenum den Mitgliedern des AKNN und teilweise der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

1.2.1 Aktuelle Unterarbeitskreise

1.2.1.1 Billing (UAK-B)

Der Unterarbeitskreis Billing setzt sich mit Fragen der Intercarrier- und der Endkundenabrechnung auseinander mit dem Ziel, die Abrechnung sicherzustellen, wobei bestehende Verfahren berücksichtigt werden. Die technischen und die nötigen prozessualen Schnittstellen von potentiell realisierbaren erfahren werden erarbeitet, wobei der Umfang durch ein Mandat des AKNN festgelegt werden kann. Der aktuelle Status der Bearbeitung ist dem AKNN laufend zu präsentieren und das endgültig erarbeitete Verfahren dem AKNN zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der UAK-B erstellte eine Beschreibung der Abrechnungsprozesse zwischen Netzbetreibern und Endkunden. In einigen Punkten besteht bezüglich der Abrechnungsprozesse noch Abstimmungsbedarf, weshalb dieses Dokument nur beschreibenden Charakter hat.

1.2.1.2 Massenanrufe zu besonderen Zielen (UAK MABEZ)

Der UAK bearbeitet Fragen im Zusammenhang mit der Installation einer Gasse (derzeit 0137) für „Massenanrufe zu besonderen Zielen“. Dabei wurdenTeilgassen mit unterschiedlicher Anrufratenbegrenzung für Massenaktionen (tel. Meinungsumfragen, Quiz u.ä. Aktionen in Medien) definiert. Bei sehr hohen Anrufraten in sehr kurzer Zeit ist es notwendig, die Netze durch Anrufratenoberbegrenzung von Überlastung zu schützen.

1.2.1.3 Signalisierung (UAK-S)

Der UAK spezifiziert die Zeichengabeschnittstellen. Ausgehend von den Internationalen Normen bei ITU und ETSI, werden nach Bedarf die herausgegebenen Standards für das Zeichengabesystem Nr. 7 durch nationale Festlegungen an deutsche Bedingungen angepasst.

1.2.1.4 Wechsel des Teilnehmer- bzw Verbindungsnetzbetreibers (UAK TNB/VNB-Wechsel)

Der UAK erarbeitet die Spezifikationen, die die technischen, betrieblichen und administrativen Prozesse beschreiben, die zwischen den Netzbetreibern notwendig sind, um die Forderungen des TKG nach Netzbetreiberportabilität bei geografischen Rufnummern bzw. Netzbetreibervoreinstellung verbraucherfreundlich erfüllen zu können.

1.2.1.5 Zentralglossar (UAK-ZG)

Der UAK erstellte aus den Glossaren aller AKNN-Spezifikationen ein zentrales Dokument, in dem alle Begriffe überprüft und soweit wie möglich einheitlich definiert werden. Bei der Erstellung neuer Spezifikationen sind die Begriffe in der vorgegebenen Definition zu nutzen. Neu einzuführende Begriffe werden vom UAK aufgenommen und eingepflegt.

1.2.1.6 Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (UAK TAL)

Die Aufgabe des UAK ist die Beschreibung der administrativen und betrieblichen Abläufe, die Ausarbeitung technischer Beschreibungen und deren Berücksichtigung innerhalb der zu beschreibenden Abläufe, die bei der Gewährung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung von den betroffenen Netzbetreibern einzuhalten sind. In der Regel hat der UAK in seiner Arbeit enge Berührungspunkte mit dem UAK TNB/VNB-Wechsel.

1.2.1.7 Zukunft des AKNN (UAK Zukunft)

Der UAK erhielt sein Mandat am 14.11.2000. Auf der 76. Tagung des AKNN wurde die im UAK erarbeitete, neue Geschäftsordnung des AKNN in der vorliegenden Fassung vom 10.09.2002 beschlossen. Der UAK sammelt die Erfahrungen mit der neuen GO und wird diese nach der Verabschiedung des in der Beschlussfindung befindlichen neuen Telekommunikationsgesetzes überarbeiten, um unter den jeweils gültigen Rahmenbedingungen eine möglichst effiziente Arbeit des AKNN sicherzustellen.

1.2.1.8 Next Generation Network (UAK NGN)

Der AKNN hat auf seiner 94. Sitzung am 14.06.2005 den UAK NGN beauftragt, ein Konzept, in dem die zukünftigen Szenarien der IP-Zusammenschaltung / IP- Interconnection beschrieben werden, zu erstellen. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

-Billing

-Routing

-Quality of Service

-Security / Netzintegrität

-Telefondienstleistungsmerkmale

-Ergebnisse der Standardisierungsgremien (ETSI, ITU, IETF)

-Architektur, Migration

-Signalisierung

Im Rahmen des Punktes Architektur sollen vorrangig Zusammenschaltungsszenarien erarbeitet werden, die ein effizientes Routing zwischen den beteiligten Netzen ermöglichen. Das Konzept soll als Grundlage dienen, um ggf. weitere Arbeitskreise zu beauftragen, Spezifikationen zu erstellen bzw. anzupassen.

1.2.1.9 WITA (UAK WITA)

Der UAK WITA wurde im Januar 2009, im Zuge der Implementierung einer neuen Schnittstelle WITA (Wholesale IT Architektur) durch die Deutsche Telekom, eingerichtet. Der UAK befasst sich mit dem Design der neuen Schnittstelle und identifiziert offene Fragen und Prozessunterschiede bezüglich WITA und der heutigen Umsetzung.

1.2.1.10 Missbräuchliche Inanspruchnahme von TK-Diensten und -Infrastruktur (UAK MInDI)

Der UAK beschäftigt sich mit den vielfältigen Formen missbräuchlicher Inanspruchnahme von TK-Diensten und TK-Infrastruktur (insbesondere allen Arten von Fraud im Telefoniebereich). Dieser weit gefasste Auftrag wurde durch ein Mandat des AKNN erteilt und wird gegenwärtig von verschiedenen Expertengruppen (Prävention, Erkennung, Recht) bearbeitet. Die Gruppe steht nicht nur AKNN-Mitgliedern offen, sondern allen Stakeholdern wie z.B. Verbänden der TK-Branche. Außerdem besteht eine hilfreiche enge Kooperation mit der Bundesnetzagentur als zuständiger nationaler Regulierungsbehörde. Das Plenum des AKNN wird über den Bearbeitungsstand regelmäßig unterrichtet, und die finalen Dokumente werden diesem zur endgültigen Abstimmung übermittelt.

1.2.2 Ruhende UAK

1.2.2.1 AoC 99

Der UAK spezifizierte die Entgeltanzeige über Netzgrenzen. Die dafür notwendige Erweiterung der vereinbarten Signalisierungsfunktionalität wurde als europäischer Standard übernommen.

1.2.2.2 Entgeltinformation

Übergegangen in den UAK Billing.

1.2.2.3 Ende zu Ende Qualität

Der UAK hatte die Aufgabe, den einzelnen Netzbetreibern Hilfe für die Planung ihrer Netze zu geben.Dadurch sollte der Qualitätsstandard von Übertragung und Vermittlung auch bei vollständiger Liberalisierung des Telefonmarktes erhalten bleiben. Die Empfehlungen des UAK für die Planungsabsprachen zwischen den Netzbetreibern wurden am 5.2.1999 durch das Plenum des AKNN beschlossen.

1.2.2.4 Fraud

Übergegangen in das Deutsche Fraud-Forum.

1.2.2.5 Portabilität

Übergegangen in den UAK-TNB.

Seine Aufgaben werden heute wahrgenommen von den UAKs TNB-/VNB-Wechsel und Diensterufnummernportabilität Zu Beginn des liberalisierten Telekommunikationsmarktes stellte dieser UAK die erste Spezifikation zur Verfügung, die die organisatorischen und prozeduralen Elemente enthielten, die zwischen den Netzbetreibern notwendig waren, um die Forderungen des damals aktuellen TKG nach Netzbetreiberportabilität erfüllen zu können.

1.2.2.6 TNB

Übergegangen in den UAKTNB/VNB-Wechsel.

1.2.2.7 VNB

Übergegangen in den UAKTNB/VNB-Wechsel.

1.2.2.8 Jahr 2000

Der UAK begann Anfang 1999 seine Überprüfung der „Jahr 2000-Fähigkeit“ der Telekommunikationsnetze und Abrechnungen. Dazu wurden Verbundtests durchgeführt und Expertengruppen für Zusammenschaltung und Abrechnung gebildet. Der UAK legte am 9.11.1999 seinen Abschlussbericht über die erfolgreich abgeschlossenen Tests dem AKNN vor. Der problemlose Übergang der Jahreswechsel bestätigte die erfolgreiche Arbeit des UAK.

1.2.2.9 § 5 TKV

Der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist gemäß § 5 TKV einmal jährlich die Richtigkeit der Verbindungspreisberechnung nachzuweisen. Der UAK § 5 TKV wurde damit beauftragt, die in § 5 TKV enthaltenen Festlegungen sowie die bereits in diesem Zusammenhang von der BNetzA erlassenen Verfügungen hinsichtlich der daraus resultierenden konkreten Anforderungen zu analysieren und anschließend die Optionen für technische Realisierungen und operative Abläufe aufzuzeigen sowie ein technisch und ökonomisch möglichst effizientes, gemeinsames Ergebnis in einer Empfehlung an die Netzbetreiber und Diensteanbieter festzuhalten.

1.2.2.10 § 32 TKV

Der UAK Qualitätskennwerte wurde beauftragt, die in § 32 TKV aufgelisteten Qualitätskennwerte, die Regelungen des § 33 TKV sowie die bereits in diesem Zusammenhang von der BNetzA erlassenen Verfügungen hinsichtlich der daraus resultierenden konkreten Anforderungen zu analysieren und anschließend

 

  • die Optionen für technische Realisierungen und operative Abläufe aufzuzeigen sowie
  • ein technisch und ökonomisch möglichst effizientes, gemeinsames Ergebnis in einer Empfehlung an die Netzbetreiber und Diensteanbieter festzuhalten

1.2.2.11 Carrier Selection (UAK-CS)

Der UAK-CS wurde bereits als technische Arbeitsgruppe am 18.6.1996 auf der 3. Tagung des Gesprächskreises „Technische Fragen der Nummerierung“ zwischen Netzbetreibern und Herstellern etabliert. Er beschäftigt sich seitdem mit der Implementierung der in einer Multicarrierlandschaft notwendigen technischen Lösungen und operativen Abläufen im Zusammenhang mit der Netzbetreiberauswahl. U. a. wurde die Verpflichtung zu Carrier-Selection im Ortsnetz 2003 durch den UAK umgesetzt.

1.2.2.12 Diensterufnummernportabilität (UAK-DR)

Der UAK erarbeitet die Spezifikationen, die die technischen, betrieblichen und administrativen Elemente beschreiben, die zwischen den Netzbetreibern notwendig sind, um die Forderungen des TKG nach Netzbetreiberportabilität für Mehrwertdienste erfüllen zu können. Aktuell wird, gemeinsam mit der Regulierungsbehörde, ein zentrales Portierungsdatenaustauschverfahren über eine Datenbank der Regulierungsbehörde entwickelt.

1.2.2.13 elektronische Carrierschnittstelle (UAK eCaSS)

Der UAK entwickelt und beschreibt eine elektronische Schnittstelle für den Austausch von Netzbetreiberdaten, insbesondere auch das elektronische Bestellwesen.

1.2.2.14 Nationale Teilnehmerrufnummern (UAK NTR)

Der UAK wurde im Sommer 2004 eingerichtet, um offene Fragen bei der Vergabe und Nutzung von "Nationalen Teilnehmerrufnummern" (Gasse (0)32) zu identifizieren. Die Arbeit des UAK hat dazu geführt, dass die Vergaberegeln für Nationale Teilnehmerrufnummern von der BNetzA klarer gefasst und Regelungslücken geschlossen wurden.

1.3 Herausragende Erfolge

  • 1997 Sicherstellung der Rufnummernportabilität
  • 1997 Sicherstellung der Auswahl des Verbindungsnetzbetreibers (Carrier Selection) Call by Call, Preselection
  • 1998 Definition einer gemeinsamen Zeichengabeschnittstelle zwischen den Netzen (ZZN7)
  • 2000 Umsetzung der Entgeltanzeige über Netzgrenzen (AOC 99); Neuregelung der Bündeltrennung
  • 2003 Umsetzung der Carrier Selection im Ortsnetz

1.4 Historie

Am 20.05.1996 trafen sich zum ersten Mal Vertreter der Deutschen Telekom und der Corporate Network Betreiber RWE (RWE Telliance), VIAG (VIAG Interkom), Mannesmann (Mannesmann Eurokom), Thyssen (Thyssen Telecom), Veba (Vebacom) und Deutsche Bahn (DBKom). Ebenfalls vertreten waren das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und die Hersteller vermittlungstechnischer Anlagen. Die Corporate Network Betreiber beabsichtigten, ab dem 1.1.1998 auf dem dann liberalisierten Telekommunikationsmarkt tätig zu werden. Die Versammlung war einberufen worden, weil die Beteiligten erkannt hatten, dass die technischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Marktstart nur über multilaterale Absprachen geschaffen werden konnten.

Das BMPT hatte bereits ein Jahr zuvor ein Expertengremium für Nummerierungsfragen (EfN), welches auch unter dem Namen „Witte-Kommission“ bekannt geworden ist, eingesetzt. Seit Dezember 1995 lag der Abschlussbericht dieses Gremiums vor. In diesem Abschlussbericht hat das EfN unter anderen die Empfehlungen ausgesprochen, Rufnummernportabilität in den Ortsnetzen (Netzbetreiberportabilität) und die freie Wahl des Verbindungsnetzbetreibers zum 1.1.1998 einzuführen. Es galt, die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Empfehlungen zu schaffen.

Die Versammlung der Corporate Network Betreiber und der Deutschen Telekom gab sich den Namen „Lenkungsausschuss Technische Fragen der Nummerierung“. Bereits auf der 3. Tagung des Lenkungsausschusses am 18.06.1996 wurden die zwei Arbeitsgruppen „Carrier Selection“ und „Portabilität“ gebildet. Diese Arbeitsgruppen bekamen den Auftrag, jeweils für ihr spezifisches Themengebiet, Schnittstellen zwischen den Netzen und Formate von zu übergebenden Rufnummern zu spezifizieren. Ihrem Auftrag entsprechend haben die Arbeitskreise die Spezifikationen „Verbindungsnetzbetreiberauswahl“ und „Rufnummernportabilität“ erarbeitet, welche die Grundlage für die netztechnische Realisierung geworden sind.

Auf seiner 11. Tagung am 14. Februar 1997 hat der Lenkungsausschuss eine Geschäftsordnung verabschiedet, durch welche er sich den neuen Namen: „Arbeitskreis für technische und betriebliche Fragen der Nummerierung und der Netzzusammenschaltung“ (AKNN) gegeben hat. Diese Geschäftsordnung ist am 15. Februar 1997 in Kraft getreten. Seither werden die Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen als „Unterarbeitskreise des AKNN“ bezeichnet. Aufgrund der stark angestiegenen Mitgliederzahl wurde eine Überarbeitung der Geschäftsordnung nötig. Auf der 76. Tagung des AKNN am 10.09.2002 wurde die neue Geschäftsordnung in der Version 1.0.0 verabschiedet. Aktuell ist die in der 173. Tagung vom 14.08.2018 verabschiedete Version 6.0.0 gültig.