Der AKNN hat die Spezifikation "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern" in der Version 20.0.0 verabschiedet. Im Rahmen eines E-Mail-Forums wurden Modifikationen eingebracht und abgestimmt. Die Fragestellungen und Detailregelungen sowie die dann in der Spezifikation "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern" Version 20.0.2 eingearbeiteten Änderungen sind hier veröffentlicht.
Spezifikation "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern", Version 20.0.2, Stand 05.02.2024 Diese Version enthält die durch die ITEX-PDA im Rahmen des untenstehenden E-Mail-Forums eingebrachten und abgestimmten Modifizierungen.
Die Anwendung der neuen Spezifikation wird wieder mit einer Verfügung Bundesnetzagentur geregelt.
Der AKNN hat die Spezifikation "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern" in der Version 19.0.0 verabschiedet. Gegen einzelne Inhalte dieser Version 19.0.0 wurden Einwände erhoben, die sich im Rahmen eines E-Mail-Forums durch Klarstellungen beheben ließen. Die Fragestellungen und Detailregelungen sowie die dann in der Spezifikation "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern" Version 19.0.1 eingearbeiteten Änderungen sind hier veröffentlicht. Die Verfügung 47/2020 der Bundesnetzagentur bezieht sich auf die Spezifikation in der Version 19.0.1.
Spezifikation "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern", Version 19.0.1 (gültig ab 21.03.2021, gültig bis 05.05.2024) Diese Version enthält die durch die ITEX-PDA im Rahmen des untenstehenden E-Mail-Forums eingebrachten und abgestimmten Modifizierungen.
Spezifikation "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern", Version 19.0.0 (gültig ab 21.03.2021, ersetzt durch Version 19.0.1) Hierzu gab es nachträgliche Modifizierungen durch die ITEX-PDA im Rahmen des E-Mail-Forums - siehe Version 19.0.1 weiter oben.
Die Spezifikation zur Sicherstellung des §59 TKG Anbieterwechsel Festnetz sowie weitere Dokumente des neuen Schnittstellenprozesses finden Sie auf der Website des AK Schnittstellen und Prozesse.
Im EKP-Portal können sich Telekommunikationsunternehmen als Endkundenvertragspartner (EKP) registrieren und für den Anbieterwechsel relevante Kontaktdaten hinterlegen und entsprechende Daten anderer EKP einsehen. Dies ermöglicht eine schnelle gezielte Kommunikation zur Sicherstellung des im Jahr 2012 verabschiedeten §46 TKG Anbieterwechsel Festnetz.
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